Die Beziehungen zur Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern
ELIA ist eine Gemeinschaft innerhalb der evangelischen Landeskirche und dem Dekanat Erlangen. Die Beziehungen zur Evangelisch-lutherischen Kirche haben für uns immer eine wichtige Rolle gespielt. Im Januar 2001 haben wir mit einer umfassenden Vereinbarung der Partnerschaft zwischen dem evangelisch-lutherischen Dekanatsbezirk Erlangen und ELIA auch eine offizielle Form gegeben.
ELIA-Mitglieder arbeiten immer wieder bei verschiedenen kirchlichen Projekten mit. Einige engagieren sich dauerhaft oder gelegentlich in einzelnen Kirchengemeinden. Für uns ist all dies
- Ausdruck unserer Herkunft und Wurzeln, von denen wir uns nicht dadurch abschneiden wollten, dass wir neben den vielen vorhandenen noch eine neue Freikirche gründen.
- Sie sind zweitens Ausdruck gewachsener Beziehungen, die uns wichtig sind.
- In diesen Begegnungen findet drittens ein gesunder, kritischer Dialog statt, der allen Beteiligten gut tut.
- Viertens schließlich gehören viele der Menschen, die wir in Erlangen erreichen möchten, einer der großen Kirchen an. Wir finden, dass die Nachfolge Christi durchaus ein paar Zumutungen enthält. Aber ein Konfessionswechsel oder Kirchenaustritt als Zugangsbedingung für ELIA gehört für uns nicht dazu.
Bild: Besuch von Landesbischof Bedford-Strohm im September 2014
Die Vereinbarung zwischen dem Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Erlangen und der Elia-Gemeinschaft Erlangen vom September 2015 liegt als PDF vor, kann aber auch hier direkt eingesehen werden:
Vereinbarung zwischen dem
Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Erlangen
und der ELIA-Gemeinschaft Erlangen
Präambel
Zur Fortentwicklung und zur Vertiefung der in den letzten Jahren gewachsenen Beziehungen schließen der Evang.-Luth. Dekanatsbezirk Erlangen und die ELIA-Gemeinschaft Erlangen diese Vereinbarung mit den folgenden Bestimmungen:
1. Selbstverständnis der ELIA-Gemeinschaft
1.1. Die ELIA-Gemeinschaft nimmt bewusst ihren Ort als ökumenisch offene, überparochiale Gemeinschaft in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern wahr. In diesem Rahmen verantwortet sie ihre eigenständige Gemeindearbeit (Art. 37 Kirchenverfassung) entsprechend ihrem Selbstverständnis. Ihr besonderes Anliegen ist die Verbreitung des Evangeliums unter Menschen, die keinen oder keinen regelmäßigen Kontakt zu einer christlichen Gemeinde haben.
1.2. Die Aufnahme in die ELIA-Gemeinschaft erfolgt durch einen schriftlichen Antrag an das Leitungsteam. Sie setzt voraus, dass sich ein Mitglied mit den Zielen der ELIA-Gemeinschaft identifiziert, sie durch die Bereitschaft zur Mitarbeit und einen selbst festgelegten finanziellen Beitrag unterstützt.
1.3. Mitglieder der ELIA-Gemeinschaft gehören in der Regel der Evang.-Luth. Kirche in Bayern an. Bei Mitgliedern, die keiner der in der ACK zusammengeschlossenen Kirchen angehören, wirken die Verantwortlichen – soweit möglich – darauf hin, dass diese der Evang.-Luth. Kirche in Bayern beitreten.
2. Leitungsstruktur der ELIA-Gemeinschaft
2.1. Die Leitung der ELIA-Gemeinschaft liegt nach ihrem Selbstverständnis bei dem Leitungsteam, dessen Mitglieder in der Regel der Evang.-Luth. Kirche in Bayern angehören.
2.2. Die Verantwortung des Leitungsteams erstreckt sich auch auf die Einladung von Referenten/Referentinnen in Veranstaltungen und von Gastpredigern/Gastpredigerinnen in die Gottesdienste der ELIA-Gemeinschaft.
2.3. Entscheidungsprozesse in der ELIA-Gemeinschaft sind durch die folgenden beiden Elemente gekennzeichnet:
2.3.1. Transparenz: Das Selbstverständnis, die Organisations- und Entscheidungsstrukturen, der finanzielle Rahmen und die Weiterentwicklung der ELIA-Gemeinschaft werden in der regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung dargelegt und erläutert.
2.3.2. Mitwirkung: Die Mitglieder der ELIA-Gemeinschaft wirken bei Entscheidungen mit, indem sie an Mitgliederversammlungen teilnehmen und/oder indem sie der Vereinssatzung folgend dem Trägerverein ELIA e.V. beitreten.
3. Gottesdienste und Heiliges Abendmahl
3.1. Öffentliche Wortverkündigung und Heiliges Abendmahl sind Zeichen der Einheit und Katholizität der Kirche; sie bilden daher den Mittelpunkt des gemeindlichen Lebens.
3.2. Die Mitglieder der ELIA-Gemeinschaft nehmen nach Bedarf und Möglichkeit auch an den Gottesdiensten der örtlichen Kirchengemeinden teil; die Gottesdienste der ELIA-Gemeinschaft sind offen für alle Mitglieder der Kirchengemeinden im Dekanatsbezirk.
3.3. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ELIA-Gemeinschaft können nach den Bestimmungen des Prädikantengesetzes zum Dienst der öffentlichen Wortverkündigung und der Verwaltung der Taufe und des Heiligen Abendmahles beauftragt werden.
4. Amtshandlungen
4.1. Auf Wunsch der Mitglieder werden Taufen, Trauungen und Beerdigungen von einem Pfarrer/einer Pfarrerin bzw. Prädikanten/Prädikantin der ELIA-Gemeinschaft mit Zustimmung des zuständigen Pfarrers/der zuständigen Pfarrerin gehalten. Findet die Taufe im Gottesdienst der ELIA-Gemeinschaft statt, wird sie ins Taufbuch der Kirchengemeinde Erlangen-Neustadt (Sitz des Dekanats) eingetragen. Findet sie in der Kirche der Wohnortgemeinde statt, erfolgt der Eintrag im Taufbuch dort. Trauungen und Beerdigungen werden entsprechend gehandhabt.
4.2. Die ELIA-Gemeinschaft vereint aufgrund ihrer Geschichte Christen mit unterschiedlichen Taufauffassungen, die von einem sakramentalen Verständnis bis zur Taufe als einem bewussten Bekenntnisakt reichen. Die Leitung der ELIA-Gemeinschaft verpflichtet sich, auf ein friedliches und respektvolles Miteinander der unterschiedlichen Überzeugungen hinzuwirken und die Ordnungen und das Bekenntnis der Evang.-Luth. Kirche in Bayern zu achten.
4.3. Auf Wunsch entwickelt die ELIA-Gemeinschaft einen eigenen Konfirmandenunterricht, dessen Inhalte den Richtlinien der Evang.-Luth. Kirche in Bayern entsprechen. Er wird von den in der ELIA-Gemeinschaft tätigen Pfarrern/Prädikanten verantwortet. Die Konfirmation findet im Gottesdienst der ELIA-Gemeinschaft statt. Die Rechte der Kirchengemeinden am Wohnort werden berücksichtigt. Die zuständigen Pfarrer erhalten Mitteilung. Die Eintragung erfolgt im Konfirmationsbuch der Kirchengemeinde Erlangen-Neustadt.
5. Der Verbindungsausschuss
5.1. Der Dekanatsausschuss des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Erlangen und das Leitungsteam der ELIA-Gemeinschaft bilden einen paritätisch besetzten Verbindungsausschuss. Diesem Gremium gehören mindestens 6 Mitglieder an. Beide Leitungsorgane entsenden je drei Personen aus ihrer Mitte.
5.2. Die Mitglieder des Verbindungsausschusses wählen aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) stellvertretende(n) Vorsitzende(n). Diese sollen nicht demselben Leitungsorgan angehören. Zur ersten Sitzung lädt der zuständige Dekan/die zuständige Dekanin ein und leitet die Wahl.
5.3. Der Verbindungsausschuss tritt auf Einladung des/der Vorsitzenden mindestens einmal im Jahr zusammen. Er ist einzuberufen, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder dies unter Angabe der Tagesordnungspunkte verlangt. Er ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder.
5.4. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der Anwesenden gefasst. Stimmenthaltungen gelten bei Wahlen als Neinstimmen, im Übrigen als nicht abgegebene Stimmen.
5.5. Der Verbindungsausschuss insbesondere hat folgende Aufgaben:
5.5.1. die gemeinsamen Beziehungen weiterzuentwickeln
5.5.2. Orte des theologischen Gesprächs zu schaffen
5.5.3. über Aktivitäten und Vorhaben des jeweiligen Partners zu informieren
5.5.4. den Austausch von Erfahrungen zu fördern
5.5.5. Anregungen für gemeinsame Veranstaltungen zu geben
5.5.6. Empfehlungen für das Zusammenwirken in der Öffentlichkeit zu erarbeiten
5.6. Darüber hinaus setzt sich der Verbindungsausschuss ein für:
5.6.1. gegenseitige Einladung zu Veranstaltungen und Seminarreihen
5.6.2. Information über Veranstaltungen und Projekte in jeweiligen Publikationsorganen, etwa von Bildung Evangelisch, Gemeindebriefen, im Internet.
5.6.3. Unterstützung sozialdiakonischer und missionarischer Initiativen
5.6.4. die Überlassung von Räumen für Veranstaltungen zum innerkirchlichen Tarif
5.6.5. Austausch/Verleih technischer Anlagen
6. Dienstliche Begleitung der Mitarbeitenden
6.1. Im Rahmen seiner Gesamtverantwortung für das kirchliche Leben im Dekanat nimmt der Dekan/die Dekanin die geistliche Aufsicht für die in der ELIA-Gemeinschaft tätigen Pfarrer/Pfarrerinnen und Prädikanten/Prädikantinnen wahr. Sie erfolgt im Benehmen mit dem Leitungsteam der ELIA-Gemeinschaft.
6.2. Die Fach- und Dienstaufsicht der hauptamtlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der ELIA-Gemeinschaft liegt hinsichtlich ihrer durch das Anstellungsverhältnis definierten Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde beim Vereinsvorstand und dem Leitungsteam der ELIA-Gemeinschaft.
6.3. Die in der ELIA-Gemeinschaft angestellten Pfarrer/Pfarrerinnen nehmen als Gäste an den Konferenzen und Konventen des Pfarrkapitels im Dekanatsbezirk Erlangen teil.
7. Konfliktregelung
Im Falle eines Konflikts, der im Verbindungsausschuss nicht beigelegt werden kann, bemühen sich der zuständige Dekan/die zuständige Dekanin und eine von der ELIA-Gemeinschaft bestimmte Person um eine Lösung. Sollten die Bemühungen erfolglos bleiben, legen die Beteiligten den Konflikt dem Landeskirchenamt vor.
8. Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Vereinbarung tritt nach Zustimmung des Landeskirchenamtes am 1. Januar 2001 in Kraft und gilt für fünf Jahre. Vor einer Neuvereinbarung werden die Bestimmungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Erlangen, 7.09.2015